Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1.Die
nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,
elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
II. Urheberrecht
1.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Massgabe
des Urheberrechtsgesetzes zu. (Ein Abkauf der Fotorechte ist möglich,
bei Paketen mit Abgabe der Fotorechte ist dies im Auftrag gesondert
vermerkt)
2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.
Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
ausdrücklich abbedungen.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5.
Die Negative / Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der
Negative / Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung.
III. Bezahlung
1.Für
die Herstellung der Fotografien wird ein Paketpreis zuzüglich weiterer
Fahrtkosten, Spesen, Materialkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2.
Nach Abschluss des Fotoshooting von privaten Aufnahmen ist das
vereinbarte Honorar in voller Höhe zu entrichten. Bei Auftragsarbeiten
auf Rechnung, sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Produkte Eigentum des Fotografen.
IV. Haftung
1.Für
die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich
und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder
Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, von ihm
aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert. Ein über dem
Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Die Organisation und Planung des Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt
mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat
(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf
zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche
daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
V. Nutzung und Verbreitung (gilt nur wenn Rechte NICHT Abgekauft werden)
1.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht
nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf
Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets
und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet
sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an
den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
6.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
Fotografen verändert werden.
VI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart