AGB - Fotografie


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
 
1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
 
2. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sowie andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
 
3. Vertragspartner („Auftraggeber“) kann sein: Unternehmer oder Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
4. Vertragssprache ist deutsch.

 
 
§ 2 Vertragspartner
 
Der Vertrag kommt jeweils zustande mit Fotografie Hammerer, Inhaber: Christian Hammerer, Am Kreuzweg 10, 86668 Karlshuld, nachfolgend „Fotograf“.

 
 
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
 
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Ein Abkauf der Nutzungsrechte ist möglich. Bei Paketen mit Abgabe der Fotorechte ist dies im Auftrag gesondert vermerkt.
 
2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
 
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
 
4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
 
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
 
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
7. Die Negative / Dateien verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Herausgabe der Negative / Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind.
 
8. Sofern dies nicht ausdrücklich zwischen dem Fotograf und Vertragspartner vorher vereinbart wurde, ist nicht gestattet:
 
a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
 
b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf externen Datenträgern,
 
c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
 
9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
 
10. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor.

 
 
§ 4 Vergütung und Eigentumsvorbehalt
 
1.Für die Herstellung der Fotografien wird ein Paketpreis zuzüglich weiterer Fahrtkosten, Spesen, Materialkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
 
2. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Über wesentliche Abweichungen (mehr als 25 %) erfolgt eine Information samt Begründung durch den Fotografen.
 
3. Nach Abschluss des Fotoshooting von privaten Aufnahmen ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu entrichten. Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung, sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
 
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
 
5. Wählt der Kunde für die Zahlung eine von PayPal angebotene Zahlungsart, so erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Online-Bezahldienst PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, welche Sie unter der nachfolgenden Domain einsehen können: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - sofern der Kunde über kein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, abrufbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full
 
6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen verbleiben die gelieferten Werke und Datenträger im Eigentum des Fotografen.

 
 
§ 5 Haftung
 
1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens.
 
2. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
3. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein entsprechend unterzeichnetes Release­ Formular beigefügt wird. Dem Kunden obliegt auch der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten, wie etwa für abgebildete Kunstwerke sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Entsprechendes gilt für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
 
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
 
5. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.

 
 
§ 6 Nebenpflichten
 
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
 
2. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
 
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

 
 
§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
 
1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
 
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
 
3. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 250 € pro Bild und Einzelfall.
 
4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 250,00 € pro Werk und Einzelfall.
 
5. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 15 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen. Die Schadensersatzsumme erhöht sich bei Kündigungen innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsausführungsbeginn auf 50 % der Gesamtauftragssumme, bei Kündigungen innerhalb von 7 Tagen vor Auftragsausführungsbeginn auf 75 % der Gesamtauftragssumme sowie bei Kündigungen innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsausführungsbeginn auf 90 % der Gesamtauftragssumme.
 
6. Dem Fotografen bleibt zu Abs. 3 bis 5 die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu Abs. 3 bis 5 der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

 
 
§ 8 Datenschutz
 
Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Durchführung des Vertrages betrauten Unternehmen.

 
 
§ 9 Widerrufsrecht
 
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 312b und § 312c BGB) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
 
Im Übrigen gilt:
 
1. Verbraucher haben das Recht, den mit Fotografie Hammerer geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Erfolgt der Versand in Teilsendungen, beginnt die Frist erst mit Inbesitznahme der letzten Teilsendung.
 
2. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung (Brief, Telefax oder E-Mail) unter Benennung des Entschlusses, den jeweiligen Vertrag zu widerrufen an Fotografie Hammerer, Christian Hammerer, Am Kreuzweg 10, 86668 Karlshuld, info@fotografie-hammerer.de.
 
3. Das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB kann verwendet werden.
 
4. Bei Gebrauch eines etwaigen Widerrufsrechts wird unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt.
 
5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist aus.
 
6. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
7. Bei Widerruf des Verbrauchervertrages sind alle durch den Verbraucher durch Fotografie Hammerer erhaltene Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die durch Fotografie Hammerer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen an dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des betreffenden Vertrags bei Fotografie Hammerer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion durch den Verbraucher eingesetzt wurde, es sei denn, es liegt eine abweichende Individualvereinbarung vor. In keinem Falle werden bezüglich dieser Rückzahlung zu Lasten des Verbrauchers Entgelte berechnet.
 
8. Die Rückzahlung kann durch Fotografie Hammerer verweigert werden, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis von Seiten des Verbrauchers als originärer Vertragspartner der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesendet wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
9. Der widerrufende Vertragspartner hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Fotografie Hammerer über die Ausübung des Widerrufs bezüglich des betreffenden Vertrages unterrichtet wurde, an Fotografie Hammerer, Inhaber: Christian Hammerer, Am Kreuzweg 10, 86668 Karlshuld. zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist zurückversandt wurden.
 
10. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren.
 
11. Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einer zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
- Ende der Widerrufsbelehrung -

 
 
§ 10 Schlussbestimmungen
 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 
 
§ 11 Sonstiges
 
Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
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